|
|
Betriebsanweisung |
|
|
|
|
Persönliche Schutzausrüstung
gegen Absturz |
|
|
|
|
1. Anwendungsbereich |
|
|
|
|
|
Diese
Betriebsanweisung gilt der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
gegen Absturz bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen (z.B.
Dacharbeiten, Installationen von SAT-Anlagen).
Diese
Ausrüstungen sind zu benutzen, wenn keine technischen (z.B.
Schutzgeländer) und organisatorischen Maßnahmen möglich
sind. |
|
|
|
2. Gefahren für
Mensch und Umwelt |
|
|
|
|
|
·
Absturzgefahr
von Personen à
Das Auffangsystem verhindert nicht den Absturz,
sondern richtig eingesetzt, lindert es die Folgen des Absturzes ·
Anprallen
an feste Gegenstände |
|
|
|
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
|
|
|
|
|
Allgemein: Die
Auffanggurte und Rückhaltesysteme sind an Arbeitsplätzen mit
Absturzgefahr einzusetzen. Unter Rückhaltesystemen, z.B.
Sicherheitsleinen versteht man, im Gegensatz zu Auffanggurten, eine
persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, bei der man so kurz
angebunden ist, dass man die Absturzkante nicht überschreiten kann.
Aufgrund
der hohen Risiken für Leib und Leben nach Stürzen bei Arbeiten in
Verbindung mit der Verwendung von „Auffangsystemen“ ist
Alleinarbeit nicht zulässig. Daher muss mindestens eine zweite Person
anwesend sein. ·
Die
Benutzung ist nur Personen erlaubt, die körperlich geeignet und in der
Handhabung unterwiesen sind. Die körperliche Eignung kann z.B. durch die
arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung G 41 festgestellt werden ·
Nur
CE-gekennzeichnete und EG-baumustergeprüfte Ausrüstungen (Halte-
oder Auffanggurte, Verbindungsmittel, wie Seile/Bänder,
Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende
Auffanggeräte einschließlich Führung) benutzen. ·
Bestimmungsgemäße
Verwendung unter Beachtung der Gebrauchsanleitung des Herstellers ·
Der
missbräuchliche Einsatz von Systembestandteilen der persönlichen
Schutzausrüstung als Anschlagmittel ist strikt untersagt ·
Es
darf nur das bereitgestellte Auffangsystem verwendet werden.
Veränderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. ·
Die
richtige und sichere Benutzung der PSA und die Ausführung der Rettung
sind praktisch zu üben Täglich vor Arbeitsbeginn: ·
Vor
der Benutzung sind die persönlichen Schutzausrüstungen auf
augenscheinliche Mängel zu prüfen Beim
Einsatz: ·
Es
darf nur der vom Vorgesetzten festgelegte Anschlagpunkt benutzt werden. Das
unbeabsichtigte Lösen des Verbindungselementes vom Anschlagpunkt muss
ausgeschlossen sein ·
Das
Verbindungselement des Verbindungsmittels darf nur an der festgelegten Fang-
oder Halteöse des Auffanggurtes befestigt
werden ·
Schlaffseil verhindern, Seil sollte zu keiner Zeit
durchhängen ·
Die
Verbindungmittel (Seile/Bänder) nicht über scharfe Kanten
beanspruchen, nicht knoten und nicht behelfsmäßig verlängern ·
Die
Ausrüstungen dürfen nur zur Sicherung von Personen, jedoch nicht für
andere Zwecke, z. B. als Anschlagmittel für Lasten, verwendet werden |
|
|
|
|
|
|
|
|
4. Verhalten bei störungen |
|
||||
|
|
|
·
Bei
Mängeln, die die Sicherheit gefährden, ist der Gefahrenbereich
abzugrenzen und zu kennzeichnen · Persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz nicht benutzen und weiterer Benutzung
entziehen, wenn: -
Beschädigungen vorliegen ·
Persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz erst wieder benutzen, wenn ein
Sachkundiger der weiteren Benutzung zugestimmt hat ·
Vorgesetzten
informieren: (
______ |
|
|||
|
|
5. Verhalten bei Unfällen, Erste
Hilfe |
|
||||
|
|
|
Für den Fall eines Absturzes ist eine unverzügliche Rettung
zu gewährleisten! Unfallstelle sofort räumen und freihalten! Durch
längeres Hängen im Auffanggurt können Gesundheitsgefahren
auftreten! · Verunfallten nicht länger als 20 Minuten im Auffanggurt
hängen lassen · Auch wenn keine äußeren Anzeichen auf eine Verletzung
schließen lassen, sollte die verunfallte Person in eine Kauerstellung
gebracht werden. Die Überführung in eine flache Lage darf nur
allmählich geschehen · Bei längerem Hängen im Auffanggurt besteht die Gefahr
des Hängetraumas (orthostatischer Schock). Durch plötzliche
Flachlagerung besteht akute Lebensgefahr infolge Herzüberlastung bzw.
Nierenversagens Eine ärztliche Untersuchung zur Beurteilung
des Gesundheitszustandes ist unbedingt erforderlich. ·
Ausgebildete Ersthelfer
verständigen ·
Unfälle sind unverzüglich dem
Vorgesetzten zu melden: (
______ |
|
|||
|
|
6. Instandhaltung / Entsorgung |
|
||||
|
|
|
· Die persönlichen Schutzausrüstungen
keinen Einflüssen aussetzen, die ihren sicheren Zustand
beeinträchtigen können. Solche Einflüsse sind z. B.: ·
Geräte
oder Teile der Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen nur vom
Hersteller oder von autorisierten Personen instand gesetzt werden ·
Persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz sind vor jedem Einsatz durch den
Benutzer einer Sicht- und mindestens einmal jährlich einer Sachkundigenprüfung zu unterziehen ·
Beschädigte
und durch Absturz beanspruchte PSA der Benutzung entziehen, bis ein
Sachkundiger bzw. befähigte Person der Weiterbenutzung zugestimmt hat |
|
|||
|
|
|
|
||||
|
|
Datum: |
|
Unterschrift Geschäftsführer: |
|
|
|
|
|
|
|
||||