Betriebsanweisung

 

 

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen (z.B. Dacharbeiten, Installationen von SAT-Anlagen).         Diese Ausrüstungen sind zu benutzen, wenn keine technischen (z.B. Schutzgeländer) und organisatorischen Maßnahmen möglich sind.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

·   Absturzgefahr von Personen à  Das Auffangsystem verhindert nicht den Absturz, sondern richtig eingesetzt, lindert es die Folgen des Absturzes

·   Anprallen an feste Gegenstände

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

Allgemein:

Die Auffanggurte und Rückhaltesysteme sind an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr einzusetzen. Unter Rückhaltesystemen, z.B. Sicherheitsleinen versteht man, im Gegensatz zu Auffanggurten, eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, bei der man so kurz angebunden ist, dass man die Absturzkante nicht überschreiten kann.                                                                                                Aufgrund der hohen Risiken für Leib und Leben nach Stürzen bei Arbeiten in Verbindung mit der Verwendung von „Auffangsystemen“ ist Alleinarbeit nicht zulässig. Daher muss mindestens eine zweite Person anwesend sein.

·   Die Benutzung ist nur Personen erlaubt, die körperlich geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Die körperliche Eignung kann z.B. durch die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung G 41 festgestellt werden

·   Nur CE-gekennzeichnete und EG-baumustergeprüfte Ausrüstungen (Halte- oder Auffanggurte, Verbindungsmittel, wie Seile/Bänder, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte einschließlich Führung) benutzen.

·   Bestimmungsgemäße Verwendung unter Beachtung der Gebrauchsanleitung des Herstellers

·   Der missbräuchliche Einsatz von Systembestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung als Anschlagmittel ist strikt untersagt

·   Es darf nur das bereitgestellte Auffangsystem verwendet werden. Veränderungen oder Ergänzungen sind unzulässig.

·   Die richtige und sichere Benutzung der PSA und die Ausführung der Rettung sind praktisch zu üben

Täglich vor Arbeitsbeginn:

·   Vor der Benutzung sind die persönlichen Schutzausrüstungen auf augenscheinliche Mängel zu prüfen

Beim Einsatz:

·   Es darf nur der vom Vorgesetzten festgelegte Anschlagpunkt benutzt werden. Das unbeabsichtigte Lösen des Verbindungselementes vom Anschlagpunkt muss ausgeschlossen sein

·   Das Verbindungselement des Verbindungsmittels darf nur an der festgelegten Fang- oder Halteöse des Auffanggurtes befestigt werden

·   Schlaffseil verhindern, Seil sollte zu keiner Zeit durchhängen

·   Die Verbindungmittel (Seile/Bänder) nicht über scharfe Kanten beanspruchen, nicht knoten und nicht behelfsmäßig verlängern

·   Die Ausrüstungen dürfen nur zur Sicherung von Personen, jedoch nicht für andere Zwecke, z. B. als Anschlagmittel für Lasten, verwendet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·   Bei Mängeln, die die Sicherheit gefährden, ist der Gefahrenbereich abzugrenzen und zu kennzeichnen

·   Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz nicht benutzen und weiterer Benutzung entziehen, wenn:  - Beschädigungen vorliegen
                    - die Funktionsweise beeinträchtigt ist
                    - sie durch einen Absturz beansprucht wurden

·         Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz erst wieder benutzen, wenn ein Sachkundiger der weiteren Benutzung zugestimmt hat

·         Vorgesetzten informieren: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

Für den Fall eines Absturzes ist eine unverzügliche Rettung zu gewährleisten! Unfallstelle sofort räumen und freihalten! Durch längeres Hängen im Auffanggurt können Gesundheitsgefahren auftreten!

·  Verunfallten nicht länger als 20 Minuten im Auffanggurt hängen lassen

·  Auch wenn keine äußeren Anzeichen auf eine Verletzung schließen lassen, sollte die verunfallte Person in eine Kauerstellung gebracht werden. Die Überführung in eine flache Lage darf nur allmählich geschehen

·  Bei längerem Hängen im Auffanggurt besteht die Gefahr des Hängetraumas (orthostatischer Schock). Durch plötzliche Flachlagerung besteht akute Lebensgefahr infolge Herzüberlastung bzw. Nierenversagens

Eine ärztliche Untersuchung zur Beurteilung des Gesundheitszustandes ist unbedingt erforderlich.

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·   Die persönlichen Schutzausrüstungen keinen Einflüssen aussetzen, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können. Solche Einflüsse sind z. B.:
Einwirkungen durch aggressive Stoffe wie Säuren, Laugen, Lötwasser, Öle, Putzmittel,
Funkenflug, höhere Temperaturen bei Textilfaserstoffen (ab 60° C),
tiefere Temperaturen bei Kunststoffteilen (im allgemeinen ab -10° C).

·   Geräte oder Teile der Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen nur vom Hersteller oder von autorisierten Personen instand gesetzt werden

·   Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind vor jedem Einsatz durch den Benutzer einer Sicht- und mindestens einmal jährlich einer Sachkundigenprüfung zu unterziehen

·   Beschädigte und durch Absturz beanspruchte PSA der Benutzung entziehen, bis ein Sachkundiger bzw. befähigte Person der Weiterbenutzung zugestimmt hat

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: